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Instandsetzungsprinzipien gemäß DAfStb

 

Die aktuelle DAfStb-Instandsetzungsrichtlinie nennt vier Instandsetzungsprinzipien, die neue noch nicht verabschiedete Instandhaltungsrichtlinie wird vermutlich elf Prinzipien benennen.
Bis zum Erscheinen der Instandhaltungsrichtlinie gilt die Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb:

 

Instandsetzungsprinzip R (Realkalisierung):

Beruht auf der erneuten Bildung einer Passivschicht auf der Stahloberfläche durch Auftragen zementgebundener Instandsetzungsstoffe auf den Beton. Die minimale Betondeckung von i.d.R. 3 cm muss dabei gesichert sein. Eine Beschichtung der Stahloberfläche, die eine Repassivierung verhindert, darf nicht aufgebracht werden.

Grundsatzlösung R1
Realkalisierung durch flächigen Auftrag von alkalischem Beton bzw. Mörtel.
Grundsatzlösung R2
Örtliche Ausbesserung mit alkalischem Beton bzw. Mörtel.
Für chloridbelastete Bauteile gilt folgendes:
R1-Cl, R2-Cl, W-Cl, C-Cl

Ergänzend zu obenstehenden Ausführungen wird hier der Einfluss und die Behandlung chloridbelasteter Bauteile festgelegt. Ob der Chlorideinfluss in der Betondeckungsschicht bei dem instandzusetzenden Bauteil berücksichtigt werden muss, hängt lt. DAfStb-Richtlinie von folgenden Chloridgehalten ab:

Bei „normalen“, sogenannten schlaff bewehrten Bauteilen über 0,5%, bei Spannbetonbauteilen über 0,2% bezogen auf den Chloridgehalt der Zementmasse. Wenn diese Werte vorliegen, muss der sachkundige Planer die weitere Vorgehensweise festlegen.

Generell ist der Chloridgehalt bei gefährdeten Bauteilen zunächst überschläglich zu ermitteln. Werden hierbei Chloridgehalte von über 0,2% bezogen auf die Zementmasse ermittelt, so sind intensivere Untersuchungen erforderlich.

 

Instandsetzungsprinzip W (Wasserreduzierung):

Beruht auf der Absenkung des Wassergehaltes im Beton, d.h. die elektrolytische Leitfähigkeit wird soweit reduziert, dass die Korrosionsgeschwindigkeit Vernachlässigbar klein wird. Regelmäßige Überwachung ist notwendig.

Annahme: Keine Korrosionsschäden, wenn (fast) keine Wasseraufnahme über die Betonoberfläche erfolgt.

Hier kommen in der Regel Oberflächenschutzsysteme zum Einsatz, die das Eindringen von Wasser verhindern sollen. Hierbei unterscheidet man zwischen mechanisch unbelasteten Flächen (Wände) und mechanisch belasteten Flächen (Böden).

 

Instandsetzungsprinzip C (Coating):

Es geht davon aus, dass die Bewehrung in all jenen Bereichen, die während der vorgesehenen Restnutzungsdauer depassiviert werden können, dauerhaft vor Korrosion geschützt wird. Es beruht auf der Beschichtung der Bewehrung mit Korrosionsschutzstoffen in Anlehnung an die Stahlbauregeln.

 

Instandsetzungsprinzip K (Kathode):

Beruht auf der Beaufschlagung der Bewehrung mit Fremdstrom und/oder der Anordnung von Opferanoden. Die gesamte Bewehrung wird dabei kathodisch geschaltet. Da im Korrosionsfalle die Eisenauflösung im anodischen Bereich erfolgt, kann eine kathodisch geschaltete Bewehrung nicht rosten.

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